AGB UND WIDERRUF­

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – § RECHTLICHE HINWEISE § - von

KLEIN & OSTERBERG (www.kleinosterberg.com)


Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter www.kleinosterberg.com einzusehen.



§1       Der Maklervertrag zwischen dem Unternehmen KLEIN & OSTERBERG und dem Kunden kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit des Unternehmens KLEIN & OSTERBERG auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderungen zustande. Ergibt sich aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.



§2       Der Kunde des Unternehmens KLEIN & OSTERBERG verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch das Unternehmen KLEIN & OSTERBERG vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.

Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das gilt dann nicht im Verhältnis zum Käufer, wenn das Unternehmen KLEIN & OSTERBERG als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers tätig ist und keinen Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abschließt.



§3       Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.



§4       Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit dem Unternehmen KLEIN & OSTERBERG ein anderes Maklerunternehmen, mit Vermittlungs-/ und Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt, zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunden gegenüber dem Unternehmen KLEIN & OSTERBERG für den hierdurch entstehenden Schaden.



§5       Dem Unternehmen KLEIN & OSTERBERG steht die Vergütung von Kosten, welche während der Vermarktungsdauer entstanden sind zu, sofern der Vertrag vor der vereinbarten Beendigung der offiziellen Vertragslaufzeit von einer der Vertragsparteien beendet oder gekündigt wurde. Das Unternehmen KLEIN & OSTERBERG hat dabei den Nachweis zu leisten, welche Kosten während dieser Laufzeit tatsächlich entstanden sind.



§6       Alle unterbreiteten Angebote des Unternehmens KLEIN & OSTERBERG sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt das Unternehmen KLEIN & OSTERBERG keine Gewähr oder Haftung. Das Unternehmen KLEIN & OSTERBERG ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.



§7       Die durch das Unternehmen KLEIN & OSTERBERG übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Unternehmen KLEIN & OSTERBERG gestattet. Das Unternehmen KLEIN & OSTERBERG verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Das Unternehmen KLEIN & OSTERBERG weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.



§8       Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde des Unternehmens KLEIN & OSTERBERG auf Schadenersatz in Höhe der Provision.



§9       Der Provisionsanspruch ist im Sinne von §652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf des von KLEIN & OSTERBERG vertragsgemäßen Nachweis-/ Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, KLEIN & OSTERBERG unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.



§10     Kommt durch die Vermittlungs- und/ oder Nachweistätigkeit seitens des Unternehmens KLEIN & OSTERBERG statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsangebot ein Mietvertrag zustanden oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne §653 Abs. 2 BGB als geschuldet.



§11     Dem Unternehmen KLEIN & OSTERBERG steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.



§12     Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsangelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er dies unverzüglich KLEIN & OSTERBERG mitzuteilen.



§13     Das Unternehmen KLEIN & OSTERBERG schränkt seine Haftung nach den folgenden Regelungen ein: Die gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Unternehmens KLEIN & OSTERBERG, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Unternehmens KLEIN & OSTERBERG, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gelten uneingeschränkt.

Das Unternehmen KLEIN & OSTERBERG haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Das Unternehmen KLEIN & OSTERBERG haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Unternehmens KLEIN & OSTERBERG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Das Unternehmen KLEIN & OSTERBERG überprüft die Bonität der nachgewiesenen/ vermittelten Partei nicht und übernehmen deshalb auch keine Haftung dafür.



§14     Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber der Provisionsforderungen seitens des Unternehmens KLEIN & OSTERBERG nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.



§15     Das Unternehmen KLEIN & OSTERBERG nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.




WIDERRUF


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KLEIN & OSTERBERG, Harry-Blum-Platz 2, D- 50678 Köln, Fon: (0221) 29294751, mail@kleinosterberg.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.


Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.